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Auch in anderen Gesetzen ist die Verpflichtung zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht festgeschrieben:
§Artikel 109 Abs. 2 Grundgesetz Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung. |
Bisher stand die folgende Zielsetzung in §1 Arbeitsförderungsgesetz. Dieses Gesetz ist aber außer Kraft. Die Vorschrift finden Sie nun im Sozialgesetzbuch III (SGBIII) |
§§ 1 Absatz 1 SGB III, Ziele der Arbeitsförderung (1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht. (2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere
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Nun kommt noch ein wichtiger Aspekt hinzu. Er wird immer drängender und insbesondere von jungen Menschen im Land gefordert: Die erweiterung des Systems der sozialen Marktwirtschaft um die Komponente der Ökologie!
Die zentrale Idee der Sozialen Marktwirtschaft besteht darin, die Freiheit der Wirtschaft und einen funktionierenden Wettbewerb zu schützen und gleichzeitig Wohlstand und soziale Sicherheit in unserem Land zu fördern. Um jedoch den Schutz globaler Umweltgüter wie dem Klima oder der Biodiversität zu gewährleisten, bedarf es einer grundlegenden Weiterentwicklung des deutschen, aber auch des internationalen Ordnungsrahmens. Dies ist nicht nur eine Forderung der derzeitigen Regierung unter Beteiligung der "Grünen".