5.1 Der Staatshaushalt
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Jeder, der auch nur ein wenig Geld in der Tasche oder auf der Bank hat - natürlich, je mehr desto besser, aber mindestens soviel, dass es zum Leben reichen könnte -, muss damit irgendwie haushalten. Wer es gut macht, teilt sich sein Geld so ein, dass es reicht, bis er wieder neues bekommt, und gibt nicht mehr aus, als er hat oder wieder einnimmt. Wer es sehr gut kann, wird immer ein bisschen weniger ausgeben, als er besitzt, und den Rest für später, als Sicherheit oder für größere Anschaffungen, beiseite legen, also sparen. Wer es schlecht macht, dem flutscht das Geld nur so durch die Finger, der gibt es aus, kaum dass es da ist und lange bevor der nächste Lohn oder das nächste Taschengeld ins Haus steht. 
Wie nun die Zeit überbrücken? Einen Freund anpumpen? Einen Kredit bei der Bank aufnehmen? Wer schlecht haushaltet, wird eher früher als später in große Schwierigkeiten kommen.
So, oder ähnlich ergeht es auch dem Staat. Es gibt daher kaum einen wirtschaftlichen Vorgang, an dem der Staat oder die Staatskasse (Fiskus) nicht beteiligt wäre. Der Staat finanziert sich also durch Steuererhebung.
Zu den bekanntesten Steuern in Deutschland zählen wohl die Lohn- und Einkommensteuer und die Kraftfahrzeugsteuer. Immer dann, wenn das Benzin wieder einmal teurer wird, gerät auch die Mineralölsteuer in die Schlagzeilen. Und wer einen üppigen Nachlass antreten darf, wird sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen müssen.
Aber in deutschen Landen gibt es weitaus mehr als nur diese Steuern. Wie wär's zum Beispiel mit der Branntwein- oder der Schaumweinsteuer oder mit der Steuer für das Vergnügen? Ich habe für Sie einmal zusammen getragen, welche Steuern in Deutschland gezahlt werden. Alle Steuern, die keiner anderen Steuerart zugeordnet sind, wie etwa die Biersteuer gelten als so genannte Hauptsteuern.
Übrigens: Es gab schon einmal mehr. Viele Steuern wie die Leuchtmittel-, die Kupon oder die Zuckersteuer sind inzwischen abgeschafft.
Steuerarten
Abgeltungsteuer 
(gehört zur Kapitalertragsteuer) 
Abzugsteuern bei beschränkt Steuerpflichtigen 
 
 
Aufsichtsratsteuer 
(gehört zu den Abzugssteuern bei beschränkt Steuerpflichtigen) 
Automatensteuer 
(gehört zu Vergnügungssteuer)
Besitz- und Verkehrsteuern 
 
 
Biersteuer 
 
Branntweinsteuer 
 
 
Einfuhrumsatzsteuer
 
Einkommensteuer 
 
Erbanfallsteuer 
(gehört zur Erbschaftsteuer) 
Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer
 
 
Feuerschutzsteuer
 
Gemeindesteuern
(zählen zu den Örtlichen Steuern) 
Getränkesteuer
 
Gewerbesteuer
 
Grunderwerbsteuer
 
Grundsteuer
 
 
Heizölsteuer 
(gehört zur Mineralölsteuer)
Hundesteuer
 
 
Jagd- und Fischereisteuer
 
Kaffeesteuer
 
Kapitalertragsteuer
 
Kinosteuer
(gehört zur Vergnügungssteuer)
Kirchensteuer
 
Körperschaftsteuer
 
Kraftfahrzeugsteuer
 
Lohnsteuer
 
Lustbarkeitsteuer 
(gehört zur Vergnügungssteuer)
Luxussteuer 
(ist in einigen Fällen im Rahmen der Hundesteuer, der Jagd- und Fischereisteuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Tabaksteuer zu zahlen) 
Mehrwertsteuer 
(gehört zur Umsatzsteuer)
Mineralölsteuer
 
 
Örtliche Steuern
 
Personensteuer 
(gehört zur Körperschaftsteuer)
Quellensteuer 
(allgemeiner Begriff für verschiedene Steuerarten, z. B. Lohnsteuer, Kapital- ertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer)
Realsteuer 
(ist bei der Grund- und der Gewerbesteuer eingeordnet)
Rechtsverkehrsteuer (gehört zur Grunderwerbsteuer )
Rennwett-, Lotterie- und Sportsteuer
 
Schankerlaubnissteuer
 
Schankverzehrsteuer 
 
Schaumweinsteuer 
 
Schenkungsteuer 
(gehört zur Erbschaftsteuer)
Solidaritätszuschlag
 
Spielbankabgabe
 
Straßengüterverkehrsteuer 
(fällt im Rahmen der Beförderungsteuer an) 
Stromsteuer
 
Tabaksteuer
 
 
Umsatzsteuer
 
Verbrauchsteuern
 
Vergnügungsteuer
 
Verpackungsteuer
 
Versicherungsteuer
 
Vorsteuer
(ist beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren im Rahmen der Umsatzsteuer zu zahlen)
Zweitwohnungsteuer 
 
Zwischenerzeugnissteuer 
 
Viele Mrd. € füllen somit die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dort bleiben sie aber nicht. Sie werden zur Finanzierung der zahlreichen Ausgaben benötigt.
In der Regel reichen die Einnahmen aber nicht aus, Der Staat muss Kredite aufnehmen um seine Aufgaben zu erfüllen:
Staatsaufgaben sind u.a.
  • Bau von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Unis, Straßen, Eisenbahnlinien, Telefonnetzen usw.
  • Bezahlung der öffentlich Beschäftigten
  • Öffentliche Verwaltung
  • Unterhaltung von Polizei und Bundeswehr
  • Unterstützung von sozial Schwachen
  • staatliche Subventionen
  • Umweltschutz
Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen erfasst.
2002 umfasste der Bundeshaushalt, also Einnahmen und Ausgaben, rund 247,5 Mrd. Euro, davon müssen rund 21,1 zusätzliche Kredite aufgenommen werden.
Die Schuldenuhr gibt wenig Anlass zur Hoffnung. 2012 wächst die Staatsverschuldung pro Sekunde um 1.335 Euro.
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Bundesfinanzminister Schäuble hat ein massives Problem.
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  • Der Staat kann der Wirtschaft durch Erhöhung seiner Einnahmen (vor allem durch Steuern) beträchtliche Geldbeträge entziehen.
  • er kann aber auch über seine Ausgaben und Aufträge Geld in die Wirtschaft pumpen.