Die EZB hat im Juni
1998 ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am
Main.
Eurotower in Frankfurt
Das ehemalige BfG-Hochhaus hat 45 Stockwerke, 59
000 qm Bueroflaeche und ist 148 Meter hoch. Die Bauzeit betrug vier
Jahre und das Bauwerk wurde 1977 fertiggestellt. Heute ist die
Europaeische Zentralbank in dem Gebaeude in dem 1100 Arbeitsplaetze
vorhanden sind.
Jean-Claude
Trichet - seit 1. November 2003 ist er Präsident der
EZB.
Die EZB bildet
zusammen mit den Notenbanken aller 15 EU-Staaten das Europäische System der
Zentralbanken (ESZB). Die EZB und die Notenbanken
der 12 EU-Staaten, die den Euro eingeführt haben,
bezeichnen sich als "Euro- System". Das ESZB, genauer
gesagt das Euro-System, ist allein zuständig für die
Geldpolitik der an der Währungsunion teilnehmenden
Länder. Das sechsköpfige Direktorium der EZB und
die Präsidenten der
zwölf nationalen Zentralbanken der Euro-Länder
bilden den EZB-Rat, das Beschlussgremium für die Geldpolitik.
Präsident und Vizepräsident der EZB und
die Präsidenten der Zentralbanken aller
15 EU-Staaten
bilden den Erweiterten EZB-Rat.
Aufgaben und Struktur der EZB und des ESZB sind im
§ 3
Maastrichter
Vertrag und einem
diesem Vertrag
beigefügten Protokoll geregelt.
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§
§3:Die Deutsche Bundesbank ist als
Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil
des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der
Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die
Preisstabilität zu gewährleisten., und sorgt für die
bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Inland
und Ausland.
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Die institutionell,
operativ und personell unabhängige Europäische
Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main legt die Geldpolitik der
Euro-Teilnehmerstaaten fest, führt Devisengeschäfte aus,
hält offizielle Währungsreserven, sorgt für ein
reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme und gibt zusammen
mit den nationalen Zentralbanken die Euro-Banknoten
heraus.
Zwar liegen die
Kompetenzen für die gemäß EG-Vertrag und ESZB-Statut
zu erfüllenden Aufgaben bei der EZB. Die nationalen
Notenbanken, also auch die Deutsche
Bundesbank, bestimmen
jedoch im obersten Beschlussorgan der EZB, dem sogenannten EZB-Rat,
mit. Sie sind somit auch an den strategischen Entscheidungen der
Geldpolitik beteiligt.
Die EZB hat zwei
Organe, und zwar das Direktorium, das aus dem Präsidenten,
Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht, und dem
EZB-Rat. In diesem Organ sitzen der Präsident der EZB, der
auch den 5 weiteren Direktoriumsmitgliedern vorsteht sowie den
zwölf Präsidenten (in einigen Mitgliedsstaaten auch
Gouverneure genannt) der nationalen Notenbanken.
Der EZB-Rat und das
Direktorium bilden die beiden Beschlussorgane der EZB. Der EZB-Rat
ist das oberste Beschlussfassungs-Gremium der EZB. Er tagt in der
Regel alle vierzehn Tage und trifft die geldpolitischen
Entscheidungen.
Grundsätzlich
verfügt jedes Mitglied im EZB-Rat über eine Stimme, und
zwar nach dem Prinzip "One man one vote". Dies drückt aus,
dass die Stimme eines jeden Präsidenten der einzelnen
nationalen Notenbanken sich in der Gewichtung nicht voneinander
unterscheidet. Immerhin ist die EZB in ihrer Gesamtheit
verpflichtet, die Geldpolitik nicht für ein bestimmtes
Mitgliedsland zu machen, sondern für die gesamte
Währungsunion. Ausgenommen von dieser Grundsatzentscheidung
sind Abstimmungen über das Kapital der Zentralbank, die
Währungsreserven und die Verwendung von Gewinnen. Eine
Beschlussfassung erfolgt hier nach Maßgabe einer Gewichtung
nach Kapitalanteilen.
Der Europäische
Rat hatte bereits im Mai 1998 die Mitglieder des Direktoriums
nominiert (ernannt). Dadurch konnte das Europäische System der
Zentralbanken, das auch als Eurosystem bezeichnet wird, die Arbeit
aufnehmen. Die Aufgabe der EZB bestand darin, die Strategie und die
Instrumente der Geldpolitik vorzubereiten. Am 1. Januar 1999 ging
die Verantwortung der Geldpolitik von den nationalen Notenbanken
ganz auf die EZB über.
Die Grundsätze
der Geldpolitik in der Währungsunion werden im Vertrag
über die Europäische Gemeinschaft bestimmt. Dieser
enthält das Statut des Europäischen Zentralbanksystems
(ESZB), in dem die Europäische Zentralbank (EZB) und die
nationalen Notenbanken zusammenwirken.
Das Statut des
Europäischen Zentralbanksystems ist Bestandteil des EG-
Vertrages und kann demzufolge nur durch einen einstimmigen
Beschluss aller EU- Mitglieder geändert werden. Da eine
Vielzahl von EU-Mitgliedern einer solchen Änderung niemals
zustimmen würden, ist der Status des ESZB de facto
unantastbar. Das ESZB ist - ebenfalls im EG-Vertrag, Artikel 107
eindeutig abgesichert - völlig
weisungsunabhängig.
Die
Haupttätigkeit der EZB besteht in der Geldpolitik mit dem Ziel
der Wahrung der Preisstabilität. Weiterhin soll die allgemeine
Wirtschaftspolitik der EU unterstützt werden, soweit dies ohne
Gefährdung des Ziels der Preisstabilität möglich
ist.
Das ESZB
erfüllt vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung
folgende Aufgaben gemäß EG-Vertrag, Art.
105 und 105a:
-
Festlegung der Geldpolitik und deren
Durchführung,
-
Förderung, Sicherstellung und
reibungslose Funktionsweise der
Zahlungssysteme
-
Durchführung von
Devisengeschäften
-
Verwaltung und Erhaltung der
offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
-
Ausgabe von Banknoten und Genehmigung
der Ausgabe an Banknoten und Münzen innerhalb der
Gemeinschaft.
Das Vertrauen in die
EZB hängt ganz entscheidend von ihrer Unabhängigkeit ab.
Die Geldpolitik darf nicht nach Weisungen der Regierungen erfolgen.
Deshalb wurden folgende Grundsätze für die
Unabhängigkeit der EZB festgelegt:
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Politisch unabhängig
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Die EZB ist an keine
Weisungen von politischer Seite gebunden, also weder auf nationaler
noch auf EU-Ebene.
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Institutionell unabhängig
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Die im EZB-Rat
vertretenen nationalen Notenbanken müssen mit Beginn der
Währungsunion selbst unabhängig sein.
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Personell unabhängig
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Die Mitglieder des
geschäftsführenden Direktoriums werden für acht
Jahre berufen und eine Wiederwahl ist nicht
möglich.
Die nationalen
Notenbankpräsidenten werden für eine Amtszeit von 5
Jahren ernannt und sie können erneut wiedergewählt
werden.
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Operativ unabhängig
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Die EZB ist bei der
Auswahl und dem Einsatz der geldpolitischen Instrumente frei, um
das Preisniveau stabil zu halten.
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Finanziell unabhängig
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Die
unabhängigen Notenbanken sind alleinige Inhaber des
EZB-Kapitals.
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Die EZB mit Sitz in
Frankfurt am Main hat das alleinige Recht zur Genehmigung der
Ausgabe von Euro-Banknoten. Das Recht zur Prägung von
Münzen verbleibt bei den Mitgliedsstaaten. Allein die EZB
entscheidet, wie viele Münzen in Umlauf gebracht werden.
Hierdurch wird sichergestellt, dass die EZB tatsächlich die
gesamte Euro-Geldmenge steuern und kontrollieren kann.
Jegliche
Gewährung von Krediten an Organe und Institutionen der EU, an
öffentliche Gebietskörperschaften und sonstige
Einrichtungen und Unternehmen ist durch EG-Vertrag untersagt, um
jede potenziell inflationserhöhende Möglichkeit zur
Finanzierung öffentlicher Defizite "Über die Notenpresse"
zu unterbinden. Es ist ihr daher auch ausdrücklich verboten,
einzelnen Regierungen Geld zur Finanzierung von Haushaltsdefiziten
zur Verfügung zu stellen. Das soll verhindern, dass eine
unsolide Haushaltspolitik über die Druckerpresse möglich
ist. Ergänzend dazu sorgt ein Stabilitätspakt dafür, dass die europäischen Regierungen
sich auch nach einem Beitritt zur Währungsunion an die
Stabilitäts- bzw.
Konvergenzkriterien halten. Geleitet wird die EZB vom Direktorium.
Über das EZSB wirkt es in die einzelnen Mitgliedsländer
hinein.
Die EZB ist mit 5
Milliarden Euro ausgestattet. Abhängig von Bevölkerung
und Wirtschaftskraft ihres Landes müssen die nationalen
Zentralbanken anteilmäßig diesen Betrag aufbringen, dazu
kommen bis zu 50 Milliarden Euro
Währungsreserven.