Die Ziele des
Stabilitätsgesetzes als Richtschnur für politisches
Handeln stoßen in letzter Zeit immer häufiger auf
Kritik.
Die
Zielvorstellungen aus den sechziger Jahren können die
realen Probleme der heutigen Zeit immer weniger
berücksichtigen.
Zunehmend mehren
sich die Stimmen, die nach einer Neuformulierung der Ziele
rufen.
Der
Konjunkturrat ist bei der Bundesregierung gebildet. Seine
Mitglieder sind der Bundesminister für Wirtschaft, der
Bundesminister für Finanzen, je ein Ländervertreter, vier
Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie mit
beratender Funktion ein Vertreter der Deutschen Bundesbank. Der
Konjunkturrat hat Beratungs- und Empfehlungs-, jedoch keine
Entscheidungsbefugnis. Er berät bei allen
konjunkturpolitischen Maßnahmen im Sinne des
Stabilitätsgesetzes, bei der Möglichkeit der Deckung des
Kreditbedarfs sowie insbesondere bei der Auflösung der
Konjunkturausgleichsrücklage.
Neben der
Festschreibung der ökologischen Ziele, dem Schutz
unserer Umwelt und der Schonung unserer
Rohstoffressourcen, fordert man vor allem eine gerechte
Einkommens- und Vermögensverteilung und eine
gerechte Verteilung der Arbeit.
Das magische
Viereck wird zum magischen
Vieleck.
Bei der Einkommens-
und Vermögensverteilung stellt sich jedoch die Frage,
welche Verteilung als gerecht anzusehen ist:
-
manche verstehen unter Gerechtigkeit,
dass jeder den gleichen Anteil am Sozialprodukt
erhält.
-
andere hingegen finden es als gerecht,
dass jeder soviel erhält, um seinen Bedarf decken zu
können,
-
wieder andere finden es gerecht, dass
jeder nach seiner Leistung, unabhängig von seinem
individuellen Bedarf, entlohnt wird.
Betrachtet man die
Einkommen der Unternehmer, der Arbeitnehmer, Rentner oder
Arbeitslosen, so ergibt sich - wertneutral ausgedrückt - eine
sehr unterschiedliche Einkommenssituation:
Die Familien der Selbständigen haben ein
drei Mal so hohes Jahreseinkommen wie die Durchschnittsfamilien
aller Haushalte in Deutschland. Allerdings reicht die Gruppe der
Selbständigen von Kleingewerbetreibenden mit sehr
unterschiedlichen Einkommen bis zu Anwälten und Ärzten
mit Spitzeneinkommen. Das Durchschnittseinkommen je
Haushaltsmitglied liegt bei 14.320 €. Deutlich weniger hat,
wer in der Familie eines Arbeitslosen oder
Sozialhilfeempfängers lebt. Dem stehen nur 8.400 € zur
Verfügung.
Natürlich kann
man stundenlang darüber diskutieren, wann das Einkommen
gerecht verteilt ist.
Die Gewerkschaften
auf der einen Seite und die Unternehmer auf der anderen Seite
verstehen unter gerechter Verteilung, dass sich die funktionale
Verteilung zu jeweils ihren Gunsten verändert. Maßstab
hierfür ist die Lohnquote und die Gewinnquote.
Die Lohnquote
ist definiert als das Verhältnis von Einkommen aus
unselbständiger Arbeit zum Volkseinkommen.
Unter
Gewinnquote versteht man den Anteil der Einkommen aus
Unternehmertätigkeit und Vermögen am
Volkseinkommen.
Die Zahlen der
letzten Jahre zeigen die Entwicklung.
Die neunziger Jahre
waren für die Arbeitnehmer eine Talfahrt:
Ihr Anteil am
gesamten Volkseinkommen, die Quote der
Bruttoarbeitseinkommen, sank von über 82% im Jahr 1993 auf 76%
im Jahr 1999. Parallel zu dieser Entwicklung nahm der Anteil der
Bruttoarbeitseinkommen aus Unternehmertätigkeit und
Vermögen deutlich zu. Der gesamte Kuchen dessen, was in
Deutschland verdient wird, wird also anders verteilt als vor 10
Jahren. Die Lohnquote ist gesunken, obwohl die Abreitnehmer immer
produktiver waren. Doch die Reallöhne blieben hinter den
Produktionsgewinnen zurück. Dagegen stiegen die
Unternehmensgewinne deutlich an. Viele Gewerkschaften kündigen
nun ein "Ende der Bescheidenheit " an und fordern deutliche
Loherhöhungen. Unternehmensvertreter befürchten jedoch,
dass dadurch die Investitionen zurückgehen und
Arbeitsplätze verloren gehen. Die Befürchtung, dass durch
Ansteigen der Lohnquote viele Arbeitsplätze ins
kostengünstigere Ausland verlagert werden könnte ist
nicht von der Hand zu weisen und würde der deutschen
Wirtschaft erheblich schaden.
Eine wesentliche
Forderung der Arbeitnehmervertreter ist daher eine "gerechtere
Verteilung zwischen Löhnen und Gewinnen". Sie fordern in
einzelnen Tarifverhandlungen, dass der Anteil der Arbeitnehmer am
Ertrag der Wirtschaft erhöht wird. Das führt
natürlich zu einer höheren Lohn- und einer niedrigeren
Gewinnquote. Daneben verlangen die Gewerkschaften:
-
Gleichberechtigung von Männern
und Frauen in der Lohnentwicklung
-
Absicherung betrieblicher
Sozialleistungen durch Tarifverträge oder Gesetze
-
Sicherung von Urlaubsgeld und 13.
Monatsgehalt
-
Erweiterung der staatlichen
Sparförderung
-
Vermögensbildung der
Arbeitnehmer
Die Unternehmer
treten für die Beibehaltung der Gewinnquote ein. Dies ist aus
Sicht der Unternehmer auch sinnvoll. Einerseits lässt sich
niemand gerne etwas wegnehmen und andererseits bilden die
Unternehmensgewinne die Basis für zukünftige,
arbeitsplatzschaffende aber auch arbeitsplatzsichernde
Investitionen.
Was nun letztendlich
eine gerechte, zukunftssichernde Einkommensverteilung ist,
lässt sich nicht mit Sicherheit sagen.