Seit beginn der europäischen
Währungsunion müssen die Geschäftsbanken
Mindestreserven bei der EZB unterhalten.
Mindestreserven sind
ein bestimmter Anteil der Einlagen, die Banken von ihren Kunden
erhalten. Je nach Art der Einlage muss ein bestimmter
Prozentsatz dieser Einlagen bei der EZB hinterlegt sein. Die
Reservepflicht des einzelnen Instituts wird also anhand bestimmter
Positionen seiner Bilanz festgelegt.
Diese
Mindestreserven sind verzinsliche
Pflichtguthaben der Kreditinstitute.
Verzinsung der
Mindestreserven:
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Erfüllungsperiode endend im
Monat
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Verzinsung der Mindestreserven
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Sonderzins bei der Unterschreitung des
Mindestreserve-Solls²
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1) Auf Grund der Änderungen im geldpolitischen
Handlungsrahmen endete im Monat Februar 2004 keine
Mindestreserveerfüllungsperiode.
2) 2,5 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen EZB-
Spitzenrefinanzierungssatz während der Erfüllungsperiode
{bei wiederholten Unterschreitungen (mehr als zwei
Unterschreitungen innerhalb von 12 Monaten) 5 Prozentpunkte
über dem durchschnittlichen
Spitzenrefinanzierungssatz}
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Juli
2004
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2,00
%
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5,50
%
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Juni
2004
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2,00
%
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5,50
%
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Mai
2004
|
2,00
%
|
5,50
%
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April
2004
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2,00
%
|
5,50
%
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März
2004
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2,00
%
|
5,50
%
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Februar
2004¹
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-
|
-
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Januar
2004
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2,02
%
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5,50
%
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Dezember
2003
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2,00
%
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5,50
%
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November
2003
|
2,03
%
|
5,50
%
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Oktober
2003
|
2,05
%
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5,50
%
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September
2003
|
2,07
%
|
5,50
%
|
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August
2003
|
2,06
%
|
5,50
%
|
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Juli
2003
|
2,09
%
|
5,50
%
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Juni
2003
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2,34
%
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5,71
%
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Werden die
Mindestreserven unterschritten, fallen Sonderzinsen
an:
Vor der
Währungsunion mussten die Geschäftsbanken ihre
Mindestreserven zinslos bei der Bundesbank einlegen.
Einlagepflichtig
sind
-
Spareinlagen
mit gesetzlicher Kündigungsfrist
-
befristete
Einlagen wie Termingelder und
-
Sichteinlagen
auf Kontokorrent- oder Girokonten
Durch
Veränderung der Mindestreservesätze wird die
Kreditvergabemöglichkeit der Geschäftsbanken und
somit die Geldmenge gesteuert.
Je höher die
Mindestreserven, umso geringer die Möglichkeit zur
Kreditvergabe und umso geringer die Liquidität der
Banken.
Je niedriger die
Mindestreserven, desto mehr Kapital können die Banken als
Kredite zur Verfügung stellen.
Beispiel:
Die Veränderung
der Mindestreserven, wie die folgende Rechnung zeigt:
-
Termineinlage 100.000
€
-
Kreditvergabe zum Zinssatz von
10%
-
Mindestreserve
10%, Kassenreserve
10% Kreditvergabemöglichkeit 80.000 €
-
80.000 € zu 10% =
8.000€
-
Termineinlage 100.000
€
-
Kreditvergabe zum Zinssatz von
10%
-
Mindestreserve
20%, Kassenreserve
10% Kreditvergabemöglichkeit 70.000 €
-
70.000 € zu 10% =
7.000€
Um nach der
Mindestreserveerhöhung ihren Ertrag von 8.000€ wieder zu
erwirtschaften muss die Bank ihren Zinssatz auf 11,43%
erhöhen. Allerdings erhält die Bank für die
Mindestreserve auch Zinsen die zu berücksichtigen
wären.
In der
Rezession wird die Bundesbank als ausführendes Organ
der EZB die Mindestreservesätze eher
senken um über
eine erhöhte Geldmenge die Wirtschaft zu beleben. In
Boomzeiten wird die Mindestreserve erhöht
um der Wirtschaft Geld zu entziehen
und die Inflationsgefahr zu bremsen.
Der rechtliche
Rahmen für das Mindestreservesystem des Eurosystems ist in
Artikel 19 der Satzung des Europäischen System der
Zentralbanken (ESZB- Satzung), der EG-Ratsverordnung über die
Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische
Zentralbank und in der EZB-Verordnung über Mindestreserven
niedergelegt.
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Artikel 19
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Mindestreserven
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19.1
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Vorbehaltlich des
Artikels 2 kann die EZB zur Verwirklichung der geldpolitischen
Ziele verlangen, dass die in den Mitgliedstaaten niedergelassenen
Kreditinstitute Mindestreserven auf Konten bei der EZB und den
nationalen Zentralbanken unterhalten. Verordnungen über die
Berechnung und Bestimmung des Mindestreservesolls können vom
EZB-Rat erlassen werden. Bei Nichteinhaltung kann die EZB
Strafzinsen erheben und sonstige Sanktionen mit vergleichbarer
Wirkung verhängen.
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19.2
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Zum Zwecke der
Anwendung dieses Artikels legt der Rat nach dem Verfahren des
Artikels 42 die Basis für die Mindestreserven und die
höchst-zulässigen Relationen zwischen diesen
Mindestreserven und ihrer Basis sowie die angemessenen Sanktionen
fest, die bei Nichteinhaltung anzuwenden sind.
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Die Anwendung der
EZB-Verordnung über Mindestreserven gewährleistet, dass
für das Mindestreservesystem des Eurosystems im
gesamten Euro- Währungsraum einheitliche
Bedingungen gelten.
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Mindestreserven sind verzinsliche
Guthaben, die die Geschäftsbanken bei der EZB unterhalten
müssen. Kreditvergabespielraum
-
Die Höhe der Mindestreserven
ist abhängig von der Art der Einlage.
-
Im Rahmen der Mindestreservepolitik
kann die EZB die Reservesätze
ändern.
-
Eine Erhöhung der
Mindestreserve führt zu einer verringerten Liquidität der
Geschäftsbanken.
-
Eine Senkung der
Mindestreservesätze führt zu einem erweiterten
Kreditvergabespielraum der Geschäftsbanken.
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Somit ergibt sich
aus den letzten Kapiteln folgendes Steuerungsszenario: