Die
wirtschaftspolitischen Ziele Deutschlands stehen im
"Gesetz zur Förderung der Stabilität
und des Wachstums der Wirtschaft" dem
Stabilitätsgesetz.
Es ist
am08.Juli 1967 in Kraft getreten.
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§§1 Stabilitätsgesetz
(Erfordernisse der Wirtschaftspolitik)
Bund und
Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen
Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen,
daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung
gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen
Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichen
Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum
beitragen.
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Lernen Sie diesen Paragraphen
auswendig!
Bund und Länder
werden zur globalen Steuerung der Wirtschaft und auf ein
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht verpflichtet.
Weitere
Gesetze sind dazu
erlassen worden.