1.1.1 Das Stabilitätsgesetz
Die wirtschaftspolitischen Ziele Deutschlands stehen im
"Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" dem
Stabilitätsgesetz.
Es ist am08.Juli 1967 in Kraft getreten.
§§1 Stabilitätsgesetz (Erfordernisse der Wirtschaftspolitik)
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Lernen Sie diesen Paragraphen auswendig!
Bund und Länder werden zur globalen Steuerung der Wirtschaft und auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht verpflichtet.
graphic Weitere Gesetze sind dazu erlassen worden.