Die derzeitige
Arbeitslosenstatistik erfasst Personen, die
-
vorübergehend nicht in einer
Beschäftigung stehen
-
die arbeitslos gemeldet
sind
-
und die dem Arbeitsamt überhaupt
zu Vermittlung zur Verfügung stehen
Die
Arbeitslosenstatistik liefert mit ihrer Arbeitslosenquote einen
Vergleichsmaßstab
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Arbeitslosenquote
=
in %
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registrierte
Arbeitslose x 100
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abhängige
Erwerbspersonen
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oder
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Arbeitslosenquote
=
in %
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registrierte
Arbeitslose x 100
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Erwerbspersonen
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Die Graphik zeigt,
dass die Aussagefähigkeit der Quote umstritten ist, da nicht
alle Arbeitslose gemeldet sind oder sich in Umschulungen
befinden.
Durch die Neufassung
der §§35 bis 37c SGB III (Arbeitsförderung) sind
Arbeitslose zukünftig verpflichtet, sich bei der
Arbeitsagentur zur Vermittlung melden.
Frank-Jürgen Weise
Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für
Arbeit