1.3.2 Arbeitslosenstatistik
Die derzeitige Arbeitslosenstatistik erfasst Personen, die
  • vorübergehend nicht in einer Beschäftigung stehen
  • die arbeitslos gemeldet sind
  • und die dem Arbeitsamt überhaupt zu Vermittlung zur Verfügung stehen
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Die Arbeitslosenstatistik liefert mit ihrer Arbeitslosenquote einen Vergleichsmaßstab
Arbeitslosenquote =
in %
registrierte Arbeitslose x 100
---------------------------------- --------
abhängige Erwerbspersonen
oder
 
 
Arbeitslosenquote =
in %
registrierte Arbeitslose x 100
---------------------------------- --------
     Erwerbspersonen
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Die Graphik zeigt, dass die Aussagefähigkeit der Quote umstritten ist, da nicht alle Arbeitslose gemeldet sind oder sich in Umschulungen befinden.
Durch die Neufassung der §§35 bis 37c SGB III (Arbeitsförderung) sind Arbeitslose zukünftig verpflichtet, sich bei der Arbeitsagentur zur Vermittlung melden.
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Frank-Jürgen Weise
Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit
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