DerEuropäische
Gerichtshofmit Sitz in
Luxemburg ist das Organ, das die einheitliche Auslegung und
Anwendung des europäischen Rechts sicherstellt.
Er besteht aus 15
Richtern und 9 Generalanwälten, die für eine
Amtszeit von sechs Jahren von den Mitgliedstaaten ernannt
werden. Dem Europäischen Gerichtshof zugeordnet ist das
"Gericht erster Instanz", dem ebenfalls 15 Richter angehören.
Es ist für alle Klagen zuständig, die von
natürlichen oder juristischen Personen gegen Entscheidungen
von Gemeinschaftsorganen und -einrichtungen erhoben werden. Gegen
Urteile des Gerichts erster Instanz kann Revision - also ein auf
die korrekte Rechtsauslegung beschränktes Rechtsmittel - beim
Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Es ist
verständlich, dass der Europäische Gerichtshof angesichts
der unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedsländern
häufig mit starker Kritik, aber auch häufig mit hoher
Anerkennung bedacht wird. Anerkennung fand der Europäische
Gerichtshof insbesondere bei der Durchsetzung der
Binnenmarktregelungen, indem er verdeckte und verschleierte
Hindernisse beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb
der Europäischen Union als Rechtsverstöße
verurteilte und so den gemeinsamen Binnenmarkt gegen Missbrauch
absicherte. Kritik von Arbeitgeberseite schlug dem
Europäischen Gerichtshof insbesondere im sozialpolitischen
Bereich entgegen durch eine überzogene Rechtsprechung beim
Transfer von Sozialleistungen oder aber auch durch eine einseitige
Rechtsprechung zum Schutz der Arbeitnehmer beim
Betriebsübergang oder bei Betriebsrentensystemen, welche die
Unternehmen mit hohen und nicht einkalkulierten Folgekosten
belastete.

Kritik am EuGH
wird auch deshalb vorgetragen, weil er sich weniger als Hüter
der Verträge versteht und damit gleich einem nationalen
Verfassungsgericht auf die Einhaltung der Kompetenzen und Rechte
aller 0rgane und Beteiligten wacht, sondern sich eher als Motor der
Gemeinschaft versteht und dazu neigt, die Kompetenzen der
Gemeinschaft sehr extensiv auszulegen.