6.1.5 EuGH
DerEuropäische Gerichtshofmit Sitz in Luxemburg ist das Organ, das die einheitliche Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts sicherstellt.
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Er besteht aus 15 Richtern und 9 Generalanwälten, die für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Mitgliedstaaten ernannt werden. Dem Europäischen Gerichtshof zugeordnet ist das "Gericht erster Instanz", dem ebenfalls 15 Richter angehören. Es ist für alle Klagen zuständig, die von natürlichen oder juristischen Personen gegen Entscheidungen von Gemeinschaftsorganen und -einrichtungen erhoben werden. Gegen Urteile des Gerichts erster Instanz kann Revision - also ein auf die korrekte Rechtsauslegung beschränktes Rechtsmittel - beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Es ist verständlich, dass der Europäische Gerichtshof angesichts der unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedsländern häufig mit starker Kritik, aber auch häufig mit hoher Anerkennung bedacht wird. Anerkennung fand der Europäische Gerichtshof insbesondere bei der Durchsetzung der Binnenmarktregelungen, indem er verdeckte und verschleierte Hindernisse beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union als Rechtsverstöße verurteilte und so den gemeinsamen Binnenmarkt gegen Missbrauch absicherte. Kritik von Arbeitgeberseite schlug dem Europäischen Gerichtshof insbesondere im sozialpolitischen Bereich entgegen durch eine überzogene Rechtsprechung beim Transfer von Sozialleistungen oder aber auch durch eine einseitige Rechtsprechung zum Schutz der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang oder bei Betriebsrentensystemen, welche die Unternehmen mit hohen und nicht einkalkulierten Folgekosten belastete.
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Kritik am EuGH wird auch deshalb vorgetragen, weil er sich weniger als Hüter der Verträge versteht und damit gleich einem nationalen Verfassungsgericht auf die Einhaltung der Kompetenzen und Rechte aller 0rgane und Beteiligten wacht, sondern sich eher als Motor der Gemeinschaft versteht und dazu neigt, die Kompetenzen der Gemeinschaft sehr extensiv auszulegen.