6.1.4 Europäischer Rat
Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammen. Er darf weder mit dem Europarat (der eine internationale Organisation ist) noch mit dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden.
Im Dezember 2000 hat der Europäische Rat beschlossen, dass seine Tagungen künftig in Brüssel stattfinden sollen. Aufgrund dieses Beschlusses sowie infolge der Erweiterung der Europäischen Union und der späteren institutionellen Fortentwicklungen ist eine Anpassung des Gebäudebestands des Europäischen Rates und des Rates erforderlich geworden.
Seit 1974 treten die Staats- bzw. Regierungschefs der Europäischen Union mindestens zweimal jährlich im Europäischen Rat, dem "Europagipfel", zusammen. An ihm nimmt auch der Präsident der Europäischen Kommission teil. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird eingeladen, in der Eröffnungssitzung seine Angelegenheiten vorzutragen.
Der Europäische Rat gewinnt in der Union immer mehr an Bedeutung. Er setzt Prioritäten, gibt der Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb und befasst sich mit strittigen Fragen, die auf Ministerebene nicht geklärt werden können.
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Der Europäische Rat berichtet nach jeder seiner Tagungen dem Europäischen Parlament und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die in der Unionspolitik erzielten Fortschritte
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Herman Van Rompuy ist Präsident des EU-Rates