Im
Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der
fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der
Präsident der Europäischen Kommission zusammen. Er darf
weder mit dem Europarat (der eine internationale Organisation ist)
noch mit dem Rat der Europäischen Union verwechselt
werden.
Im Dezember 2000 hat
der Europäische Rat beschlossen, dass seine Tagungen
künftig in Brüssel stattfinden sollen. Aufgrund dieses
Beschlusses sowie infolge der Erweiterung der Europäischen
Union und der späteren institutionellen Fortentwicklungen ist
eine Anpassung des Gebäudebestands des Europäischen Rates
und des Rates erforderlich geworden.
Seit 1974 treten die
Staats- bzw. Regierungschefs der Europäischen Union
mindestens zweimal jährlich im Europäischen Rat,
dem "Europagipfel", zusammen. An ihm nimmt auch der
Präsident der Europäischen Kommission teil. Der
Präsident des Europäischen Parlaments wird eingeladen, in
der Eröffnungssitzung seine Angelegenheiten
vorzutragen.
Der Europäische
Rat gewinnt in der Union immer mehr an Bedeutung. Er setzt
Prioritäten, gibt der Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb
und befasst sich mit strittigen Fragen, die auf Ministerebene nicht
geklärt werden können.
Der Europäische
Rat berichtet nach jeder seiner Tagungen dem Europäischen
Parlament und veröffentlicht jährlich einen
Bericht über die in der Unionspolitik erzielten
Fortschritte