6.1 Die Europäische Union
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Die Geschichte der Europäischen Union
Angefangen hat die europäische Einigung 1951 mit der Bildung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch sechs westeuropäische Staaten. Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten gründeten 1957 auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). In der EWG wurde die gemeinsame Politik auf weitere Bereiche der Wirtschaft, z.B. Landwirtschaft, Verkehrswesen und Außenhandel, ausgedehnt. Das wirtschaftliche Interesse lag auf der Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes, der jedoch erst Anfang 1993 realisiert werden konnte. Eine wichtige Station auf dem Weg dahin lag in der Vollendung der Zollunion 1968. Bereits in der EGKS gab es eine Gemeinsame Versammlung, die sich aus Abgeordneten der nationalen Parlamente zusammensetzte, jedoch zuerst nur beratende Funktion innehatte. Ab 1958 trägt sie den Namen Europäisches Parlament, der ab 1986 in den EG-Verträgen steht. 1979 wurden die Abgeordneten des Parlaments zum ersten Mal direkt gewählt. 
Im Laufe der folgenden Jahrzehnte erhielt das Europäische Parlament (EP) Befugnisse im Gesetzgebungsverfahren; es ist an der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes maßgeblich beteiligt. Immer mehr Bereiche der Politik wurden von den Mitgliedsländern auf supranationale Ebene verlagert, das heißt, dass die Kompetenzen der Einzelstaaten zugunsten der EU verschoben wurden. Diese erhielten im Gegenzug weitgehende Beteiligung im Europäischen Rat und im Ministerrat der EU. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986 wurden die Gründungsverträge erstmals umfassend geändert. Der Maastrichter Vertrag 1992 fasste die Gemeinschaften zur Europäischen Union (EU) zusammen und bereitete den Weg zur Währungsunion. Bis 1995 wuchs die EU auf 15 Mitgliedsstaaten. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 begannen erstmals Verhandlungen zur Osterweiterung der EU. Das Gipfeltreffen in Nizza 2000 schuf einige Reformen, die die EU effizienter und fit für die Aufnahme weiterer Staaten machen sollten. 
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Im Europäischen Parlament fand am 19.März 2003 eine Abstimmung statt. Die Mehrheit verabschiedet einen Bericht, der grünes Licht für den Beitritt von Zypern, Tschechischer Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien im Jahr 2004 gab.
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Das europäische Einigungswerk hat für 50 Jahre Stabilität, Frieden und wirtschaftlichen Wohlstand gesorgt. Es führte zu einem höheren Lebensstandard, der Errichtung des Binnenmarktes, der Einführung des Euro und zu einem einheitlicheren Auftreten der Union in der Welt.
Die Union verfolgt folgende Ziele: 
  • Einführung einer Unionsbürgerschaft (Grundrechte; Freizügigkeit; Bürgerrechte und politische Rechte); 
  • Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres); 
  • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Binnenmarkt; Euro als gemeinsame Währung; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionale Entwicklung; Umweltschutz); 
  • Einheitliches Auftreten Europas in der Welt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Die EU in der Welt). 
Dem Ziel einer gemeinsamen Währung ist man mit der Einführung des Euro in 12 Ländern bereits ein erhebliches Stück näher gekommen.
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Das Konzept der EU basiert auf dem Prinzip von 3 Säulen: 
Erste Säule: Stellt die bisherige Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Terrain dar -  sozusagen im Kern die EG; Zusammenarbeit wurde auf Basis des Vertrags von Maastricht verstärkt. 
Zweite Säule: Legt die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik fest. 
Dritte Säule: Beinhaltet eine gemeinsame Innen- und Justizpolitik. 
Die drei Säulen der Europäischen Union nach Maastricht
 
 
Erste Säule
Europäische Gemeinschaft
 
 
Zweite Säule
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
 
 
Dritte Säule
Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik
Bestehende Regeln
  • Zollunion und Binnenmarkt 
  • Agrarpolitik 
  • Strukturpolitik 
  • Handelspolitik 
 
 
Außenpolitik
  • Kooperation, gemeinsame Standpunkte und Aktionen 
  • Friedenserhaltung 
  • Menschenrechte 
  • Demokratie 
  • Hilfe für Drittstaaten 
 
 
  • Asylpolitik 
  • Außengrenzen 
  • Einwanderungspolitik 
  • Kampf gegen Drogenabhängigkeit 
  • Bekämpfung des organisierten Verbrechens 
  • Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen 
  • Polizeiliche Zusammenarbeit 
Neue oder geänderte Regeln für:
  • Wirtschafts- und Währungsunion 
  • Unionsbürgerschaft 
  • Bildung und Kultur 
  • Transeuropäische Netze 
  • Verbraucherschutz 
  • Gesundheitswesen 
  • Forschung und Umwelt 
  • Sozialpolitik 
 
 
Sicherheitspolitik
  • Gestützt auf die WEU: die Sicherheit der Union betreffende Fragen 
  • Abrüstung 
  • wirtschaftliche Aspekte der Rüstung 
  • langfristig: Europäische Sicherheitsordnung 
 
 
 
 
Entscheidungsverfahren
EG-Vertrag einschließlich qualifizierter Mehrheitsentscheidung
 
 
Entscheidungsverfahren
Regierungszusammenarbeit ohne qualifizierte Mehrheitsentscheidung
 
 
Entscheidungsverfahren
Regierungszusammenarbeit ohne qualifizierte Mehrheitsentscheidung
graphic  Die wichtigsten Organe der EU sind:
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