
Angefangen hat die
europäische Einigung 1951 mit der Bildung einer
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EGKS) durch sechs westeuropäische
Staaten. Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und
die Benelux-Staaten gründeten 1957 auch die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). In
der EWG wurde die gemeinsame Politik auf weitere Bereiche der
Wirtschaft, z.B. Landwirtschaft, Verkehrswesen und
Außenhandel, ausgedehnt. Das wirtschaftliche Interesse lag auf
der Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes, der jedoch erst
Anfang 1993 realisiert werden konnte. Eine wichtige Station auf dem
Weg dahin lag in der Vollendung der Zollunion 1968. Bereits in der
EGKS gab es eine Gemeinsame Versammlung, die sich aus Abgeordneten
der nationalen Parlamente zusammensetzte, jedoch zuerst nur
beratende Funktion innehatte. Ab 1958 trägt sie den
Namen Europäisches Parlament, der ab 1986 in den
EG-Verträgen steht. 1979 wurden die Abgeordneten des
Parlaments zum ersten Mal direkt gewählt.
Im Laufe der
folgenden Jahrzehnte erhielt das Europäische
Parlament (EP) Befugnisse im
Gesetzgebungsverfahren; es ist an der Aufstellung und
Verabschiedung des Haushaltes maßgeblich beteiligt. Immer mehr
Bereiche der Politik wurden von den Mitgliedsländern auf
supranationale Ebene verlagert, das heißt, dass die
Kompetenzen der Einzelstaaten zugunsten der EU verschoben wurden.
Diese erhielten im Gegenzug weitgehende Beteiligung im
Europäischen Rat und im Ministerrat der EU. Mit der
Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986
wurden die Gründungsverträge erstmals umfassend
geändert. Der Maastrichter Vertrag
1992 fasste die Gemeinschaften zur Europäischen
Union (EU) zusammen und bereitete den Weg zur
Währungsunion. Bis 1995 wuchs die EU auf 15 Mitgliedsstaaten.
Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 begannen erstmals Verhandlungen
zur Osterweiterung der EU. Das Gipfeltreffen in Nizza 2000 schuf
einige Reformen, die die EU effizienter und fit für die
Aufnahme weiterer Staaten machen sollten.

Im Europäischen
Parlament fand am 19.März 2003 eine Abstimmung statt. Die
Mehrheit verabschiedet einen Bericht, der grünes Licht
für den Beitritt von Zypern, Tschechischer Republik,
Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und
Slowenien im Jahr 2004 gab.
Das europäische Einigungswerk hat für 50
Jahre Stabilität, Frieden und wirtschaftlichen Wohlstand
gesorgt. Es führte zu einem höheren Lebensstandard, der
Errichtung des Binnenmarktes, der Einführung des Euro und zu
einem einheitlicheren Auftreten der Union in der
Welt.
Die Union verfolgt
folgende Ziele:
-
Einführung einer
Unionsbürgerschaft (Grundrechte; Freizügigkeit;
Bürgerrechte und politische Rechte);
-
Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit
und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und
Inneres);
-
Förderung des wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritts (Binnenmarkt; Euro als gemeinsame
Währung; Schaffung von Arbeitsplätzen; Regionale
Entwicklung; Umweltschutz);
-
Einheitliches Auftreten Europas in der
Welt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Die
EU in der Welt).
Dem Ziel einer gemeinsamen Währung ist man
mit der Einführung des Euro in 12 Ländern bereits ein
erhebliches Stück näher gekommen.
Das Konzept der
EU basiert auf dem Prinzip von 3
Säulen:
Erste
Säule: Stellt die bisherige Zusammenarbeit auf
wirtschaftlichem Terrain dar - sozusagen im Kern die EG;
Zusammenarbeit wurde auf Basis des Vertrags von Maastricht
verstärkt.
Zweite
Säule: Legt die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame
Sicherheits- und Außenpolitik fest.
Dritte
Säule: Beinhaltet eine gemeinsame Innen- und
Justizpolitik.
Die drei Säulen der Europäischen
Union nach Maastricht
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Erste Säule
Europäische
Gemeinschaft
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Zweite Säule
Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik
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Dritte Säule
Zusammenarbeit in der Innen- und
Rechtspolitik
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Bestehende Regeln
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Außenpolitik
-
Kooperation, gemeinsame Standpunkte und
Aktionen
-
Friedenserhaltung
-
Menschenrechte
-
Demokratie
-
Hilfe
für Drittstaaten
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-
Asylpolitik
-
Außengrenzen
-
Einwanderungspolitik
-
Kampf
gegen Drogenabhängigkeit
-
Bekämpfung des organisierten
Verbrechens
-
Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und
Strafsachen
-
Polizeiliche
Zusammenarbeit
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Neue oder geänderte Regeln
für:
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Wirtschafts- und
Währungsunion
-
Unionsbürgerschaft
-
Bildung
und Kultur
-
Transeuropäische
Netze
-
Verbraucherschutz
-
Gesundheitswesen
-
Forschung
und Umwelt
-
Sozialpolitik
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Sicherheitspolitik
-
Gestützt auf die WEU: die Sicherheit der
Union betreffende Fragen
-
Abrüstung
-
wirtschaftliche Aspekte der
Rüstung
-
langfristig: Europäische
Sicherheitsordnung
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Entscheidungsverfahren
EG-Vertrag einschließlich qualifizierter
Mehrheitsentscheidung
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Entscheidungsverfahren
Regierungszusammenarbeit ohne qualifizierte
Mehrheitsentscheidung
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Entscheidungsverfahren
Regierungszusammenarbeit ohne qualifizierte
Mehrheitsentscheidung
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Die
wichtigsten Organe der EU sind: