Die
Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und gilt
als ausführendes Organ der Union.
Der Ministerrat und der Europäische
Rat sind Gremien, in
denen die Mitgliedsstaaten vorrangig ihre nationalen Interessen
vertreten können. Im Gegensatz dazu ist die Europäische
Kommission (EK)
eher supranational angelegt. Ihre 30
Mitglieder (Kommissare) sollen unabhängig von
Weisungen der Regierungen ihrer Heimatländer agieren. Sie
werden für fünf Jahre von den
Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt und müssen durch das
Parlament bestätigt werden, welches die ganze Kommission auch
zum Rücktritt zwingen kann (Art. 201 Abs.2 EG). Somit hat die
Kommission eine doppelte Legitimation: durch die Ernennung durch
die nationalen Regierungen und die Kontrolle durch das durch die
Unionsbürger gewählte Parlament.
Der Präsident
der Europäischen Kommission wird von den nationalen
Regierungen ernannt und bedarf wie die ganze Europäische
Kommission der Zustimmung des Parlaments (Art. 214 Abs. 2 Satz 2
EG). Der Präsident vertritt die Kommission im
ER.
2010-2014 ist
José Manuel Barroso
Präsident der Kommission. Demnächst übernimmt der portugiesische
Premierminister José Manuel Durão Barros dieses
Amt.
José Manuel
Barroso
Die Europäische
Kommission sieht sich selbst als ,,Motor, Wächter und
ehrlicher Makler`` (W. Hallstein, ehemaliger Präsident der EK)
der EU. Ihr kommt im institutionellen Gefüge der Union eine
Schlüsselstellung zu. Sie hat das
alleinige Initiativrecht, sorgt für die Umsetzung
rechtlicher Beschlüsse, ist Hüterin der Verträge und
Verwalterin des Haushaltes. Sie soll so die Entwicklung des
Gemeinsamen Marktes (Art. 211 EG)
gewährleisten.
-
Sie kann als einziges Organ im
gemeinschaftlich geregelten
Bereich Gesetzentwürfe vorlegen und ist so
der Antrieb, der ,,Motor" für die europäische
Integration. In den beiden anderen Bereichen (Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres) ist die
Europäische Kommission mit den Mitgliedsstaaten
gleichberechtigt und kann dort ebenfalls Vorschläge für
Rechtsakte unterbreiten.
-
Des
weiteren wacht die Europäische Kommission
darüber, dass die erlassenen Rechte eingehalten
werden und sorgt gegebenenfalls dafür, dass
der Europäische
Gerichtshof eingeschaltet
wird. Sie kann sogar Mitgliedsstaaten verklagen, die z.B.
Richtlinien nicht rechtzeitig in nationales Recht
umsetzen.
-
In bestimmten Bereichen hat die
Europäische Kommission das Recht, die
notwendigen Durchführungsbestimmungen zu
erlassen.
-
Die Europäische Kommission stellt
den Haushaltsentwurf der gesamten EU auf und ist -
nachdem er von Ministerrat und Europäische Parlament
ratifiziert wurde - für seine Ausführung verantwortlich.
Sie wacht darüber, dass das Geld wie verabschiedet ausgeben
wird. Gleichzeitig verwaltet sie auch noch die Strukturfondsgelder
und hat sich der Betrugsbekämpfung
verschrieben.

Jeder Kommissar hat ein spezielles
Aufgabengebiet. Hierbei trägt er die Verantwortung in
den entsprechenden Generaldirektionen. Die Kommission spricht in
ihren wöchentlichen Sitzungen nur die
wichtigsten politischen Themen an und trifft die meisten
Entscheidungen auf schriftlichem Weg. Diese Entscheidungen werden
von der Europäischen Kommission immer als Kollegium getroffen,
das heißt, sie beschließt nur mit Stimmenmehrheit. Von
den Mitgliedern wird erwartet, dass sie ,,alle Maßnahmen der
Kommission uneingeschränkt mittragen, auch wenn sie das
Ergebnis von Mehrheitsentscheidungen sind." Intern sind viele
Entscheidungen heftig umkämpft. Als dauerhafte Konfliktlinien
haben sich dabei Interessensgegensätze etwa zwischen den
Generaldirektionen III (Industrie) und XI (Umwelt) oder den
Generaldirektionen I (wirtschaftliche Außenbeziehungen) und VI
(Landwirtschaft) etabliert.
Die Europäische
Kommission beschäftigt einen Verwaltungsapparat mit ca.
21.500Bediensteten in insgesamt 38 Fachabteilungen bzw.
Generaldirektionen. Der häufig erhobene Vorwurf, die Union
entwickele sich zu
einer Megabürokratie erscheint insofern
fragwürdig, als dass etwa der Stadtstaat Hamburg mehr Beamte
beschäftigt als die Kommission.
Der Vertrag von Nizza, der mit
Blick auf die anstehende Osterweiterung ausgehandelt wurde,
beinhaltet tiefgreifende Veränderungen für die
Europäische Kommission. Er legt eine maximale Anzahl
der Kommissare fest und führt ein Rotationsprinzip ein
für den Fall, dass es mehr Mitgliedsstaaten als Kommissare
gibt. Außerdem stärkt der
Vertrag von Nizza die
Stellung des Präsidenten. Er entscheidet über die
Ressortverteilung und kann mit Zustimmung des Kollegiums einen
Kommissar zum Rücktritt auffordern. Durch die Stärkung
des Präsidenten wird die Kohärenz der Entscheidungen
bekräftigt.